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Die Versicherung
Die Versicherung ist die planmäßige Deckung eines ungewissen, jedoch schätzbaren Geldbedarfs, die auf der Basis des zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs geschieht. Um es verständlicher auszudrücken: eine Versicherung dient als Schutzmaßnahme gegen die unerwarteten Ereignisse des Lebens, wie plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, bzw. gegen deren Verursacher, wie z.B. Krankheiten und Unfällen zu schützen.
Die Versicherung ist das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme, das folgendermaßen funktioniert: Die Mitglieder eines Kollektivs zahlen einen bestimmten Geldbetrag in den "Geldtopf" der Versicherer ein, das beim Eintreten des Versicherungsfalles zum Schadensausgleich verwendet wird.
In Deutschland ist der Versicherungsschutz in zwei Zweige gegliedert: gesetzliche und private Krankenversicherung. Zwischen den zwei Versicherungsarten gibt es sowohl Ähnlichkeiten, als auch grundlegende Unterschiede.
Sowohl der gesetzliche, als auch der private Versicherungsschutz umfasst Leistungen, die zur Vermeidung, Linderung, frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und deren Behandlung dienen. Der grundlegende Unterschied ist, dass PKV-Versicherte den Basisversicherungsschutz anhand ihrer persönlichen Bedürfnisse mit zusätzlichen Leistungen erweitern können, im Gegensatz zum gesetzlichen Versicherungsschutz, das durch gesetzliche Regelungen festgelegt ist.
In Deutschland unterliegen folgende Personengruppen der gesetzlichen Versicherungspflicht: Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze und bis zum Überschreiten der maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, selbstständige Landwirte, Künstler, behinderte Menschen, Bezieher von Entgeltersatzleistungen (unter bestimmten Voraussetzungen).
Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird das Ziel verfolgt allen Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Versicherungsschutz zu sichern. Personen, die den Versicherungsschutz verloren haben, werden wieder krankenversichert.
Ab 1. April 2007 werden Einwohner im Krankheitsfall, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung haben und zuletzt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse waren, gesetzlich versichert. Ab dem 1. Januar 2009 müssen Personen, die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind und nicht Mitglied der GKV sind, eine private Krankenversicherung abschließen.
Die privaten Krankenversicherungsunternehmen müssen ab dem 1. Januar 2009 den Basistarif anbieten, dessen Beitrag für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV (zur Zeit rund 500 Euro) nicht überschreiten darf.
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