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Aktuelle Änderungen 2012 für die Private Krankenversicherung
Die Kostenentwicklung im Bereich Gesundheitsvorsorge und der medizinischen Heilbehandlung macht im Jahr 2012 eine Neukalkulation der Beitragssätze in der privaten Krankenversicherung notwendig. Zudem entfallen durch die Einführung eines neuen Unisex-Tarifs die bisherigen Unterscheidungen nach Geschlecht, was sich auch in den Beitragszahlungen - besonders für Männer - wiederspiegelt. Aber auch bei den Einsteigertarifen haben die Träger der privaten Krankenversicherungen Änderungen angekündigt.
Gleiche Beiträge für Männer und Frauen
Bislang erfolgte bei der Beitragsberechnung eine strikte Unterscheidung zwischen den Geschlechtern. Dies wurde zum einen mit der höheren Lebenserwartung der Frau und zum anderen mit erhöhtem Kostenaufwand begründet. Diese Unterscheidung wurde durch den Europäischen Gerichtshof zum 01.01.2012 außer Kraft gesetzt. Die privaten Krankenversicherungen sind ab dem Jahr 2012 verpflichtet, den Mitgliedern ganz gleich welches Geschlechts, ein Unisex-Tarif anzubieten.
Aus diesem Grund ist eine Neukalkulation der Beitragsprämien unumgänglich. Spätestens zum Jahresende sollen sämtliche Tarif- und Beitragsänderungen vollzogen sein. Insbesondere Männer, die ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht ziehen, sollten noch vor Jahresende in die private Krankenversicherung wechseln, da sie sonst voraussichtlich mit erhöhten Beitragszahlungen zu rechnen haben.
Einige private Krankenversicherungsträger streichen die Einsteiger-Tarife.
Die meisten privaten Krankenversicherungen bieten günstige Einsteiger-Tarife an. Diese entsprechen in ihrem Leistungsumfang etwa den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Tarif ist besonderes für Unternehmer mit einem geringen Monatseinkommen attraktiv, um dann später den Leistungsumfang und den Versicherungsschutz ausweiten zu können. Jedoch trat der Wechsel in den teuren Tarif zumeist in nur einem geringen Umfang ein. Aus diesem Grund werden bei den meisten Anbietern die Einsteiger-Tarife voraussichtlich zum Jahresende abgeschafft.
Voraussetzungen für den Wechsel in die private Krankenversicherung
Für den Eintritt in die private Krankenversicherung gelten weiterhin die Regelungen, wie sie seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform ab dem 01.01.2007 gelten. Das heißt: Sofern nach Ablauf eines Kalenderjahres das Einkommen die Einkommensgrenze von 49.500 Euro für das Jahr 2011 und 50.850 Euro für das Jahr 2012 übersteigt. Zudem muss eine Gesundheitsprüfung vollzogen werden.