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Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört, sowie die Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die Dread Disease- und die private und gesetzliche Unfallversicherung zur Invaliditätsversicherung. Sie kann als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV) bzw. als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Aber nicht jeder kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Zu Beginn des Vertrages werden dem Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt. Diese müssen erfüllt sein, damit ein Vertrag zu stande kommt.

In der Regel bezieht sich der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine privatwirtschaftliche Versicherung, er wird jedoch auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz wenn man wegen einem Unfall oder einer schweren Krankheit einer bis zu jenem Zeitpunkt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird dem Versicherungsnehmer die im Vertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt und damit der erlittene Verdienstausfall ausgeglichen.



Die BU-Versicherung ist für Personen wichtig, die eine Arbeit verrichten, die ihnen oder anderen den Unterhalt sichert bzw. die sie unentgeltlich verrichten, die aber im Fall einer Berufsunfähigkeit durch finanzielle Mittel ersetzt werden muss. Besonders Hausfrauen, Schüler und Studenten sollten über eine BU-Versicherung nachdenken, denn der Versicherungsschutz ist für sie bei Berufsunfähigkeit nicht ausreichend. Ein Online Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung ist hier sinnvoll, um die beste Ausschöpfung für den Einzelnen zu erzielen.

Diese Versicherungssart ist insbesondere für Berufstätige wichtig, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, denn sie erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit begrenzten Leistungen.

Die meisten Menschen, die viel am Schreibtisch sitzen, glauben, sie können garnicht berufsunfähig werden. Dies ist jedoch ein Irrtum. In Deutschland wird Laut Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger jeder vierte Arbeitnehmer vor dem geplanten Ende seiner Berufstätigkeit berufsunfähig. Viele nehmen zwar an, dass davon nur ältere Menschen betroffen sind, doch dies ist nicht so! 25% der Rentenempfänger sind jünger als 45 Jahre. Falsch ist auch die Annahme, dass sich auf Berufsunfähigkeit nur Berufstätige mit einem höheren Unfallrisiko oder größeren körperlichen Belastungen gefasst machen müssen. Die Hauptursache für Erwerbsminderung sind mit 36% psychische Erkrankungen, gefolgt von Neubildungen (Tumore, Karzinome – 17 %) und Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (16%).