Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Unfallversicherung
Krankentagegeld
Reisekrankenversicherung
PflegeversicherungSachversicherung
Rechtsschutzversicherung
Haftplichtversicherung
Hausratversicherung
TierhalterhaftplichtversicherungVorsorge
Rentenversicherung
Riester Rente
Rürup Rente
Altersvorsorge
Berufsunfähigkeitsversicherung
LebensversicherungVersicherungsarten
KFZ-Versicherung
Unternehmensversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Motorradversicherung
Risikolebensversicherung
WohngebäudeversicherungVersicherungsnews
KFZ Versicherungsvergleich - Sicher in die Zukunft mit Versicherungen
Immobilienfinanzierung
Unfallversicherung vergleichen
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung, der sicherstellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei Krankheit unabhängig vom Alter und Einkommen die medizinische Behandlung erhalten, die sie benötigen. Die Zahl der Mitglieder in den Krankenkassen der GKV beträgt 90% der Bevölkerung Deutschlands.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind entweder Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte. Jeder GKV-Versicherte kann frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wählen, unabhängig davon welchen Beruf er ausübt bzw. in welchem Betrieb er tätig ist. Diese freie Wahlmöglichkeit gilt seit dem 1. April 2007 auch für die Bundesknappschaft und wird ab dem 1. Januar 2009 auch für die Seekasse gelten. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung wird ihren Sonderstatus vorerst behalten und wird deswegen nicht frei gewählt werden können.
In der GKV besteht Kontrahierungszwang, das heißt anders, als in der privaten Krankenversicherung darf keiner Person der gesetzliche Versicherungsschutz verweigert werden.
In der GKV geschieht die Beitragsbemessung anhand des Solidaritätsprinzips: die Höhe des Beitrags wird für jeden Versicherten individuell anhand der Höhe des Einkommens bestimmt. Dadurch ist sichergestellt, dass Besserverdienende den wirtschaftlich schlechter gestellten Versicherten helfen und somit jedes Mitglied, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit den gleichen Versicherungsschutz erhält. Durch die Beitragsbemessungsgrenze wird ein Maximalbetrag festgelegt, der von Einkommen zu entrichten ist. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte dieses Betrags.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung haben Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Eine weitere Besonderheit des Solidaritätsprinzips ist die Familienversicherung, die die beitragsfreie Mitversicherung der Familienmitglieder (Ehegatte und Kinder) ermöglicht.
GKV-Versicherte erhalten alle medizinischen Leistungen nach dem sogenanntem Sachleistungsprinzip, das heißt sie sind nicht direkte Vertragspartner des behandelnden Arztes. Alle Behandlungskosten werden direkt von der Krankenkasse beglichen.
In Deutschland unterliegen folgende Personengruppen der gesetzlichen Versicherungspflicht: Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichgrenze bzw. bis zum Überschreiten der maßgeblichen Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, selbständige Landwirte, Künstler, behinderte Menschen, Bezieher von Entgeltersatzleistungen (unter bestimmten Bedingungen).