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Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadesversicherung und ist in Deutschland im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Sie dient dazu den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter abzusichern. Der Versicherer übernimmt nur dann die vom Versicherungsnehmer verursachten Schadenskosten, wenn dieser aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtregelungen zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Die Haftpflichtversicherung ergänzt die Rechtsschutzversicherung insofern, dass sie die Abwehr der unbegründeten Forderungen von Dritten abdeckt.

Die Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Ausnahmen bilden nur die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Besitzer eines auf öffentlichen Straßen bewegten Kraftfahrzeugs und die Jagdhaftpflichtversicherung bei Erwerb eines Jagdscheins.



Es gibt viele Formen der Haftpflichtversicherung, die in mehrere Kategorien eingeteilt sind. Zu den Haftpflichtversicherungen für private Kunden gehören:

Privathaftpflichtversicherung - Sie dient zur Abdeckung der Haftpflicht-Risiken für Privatpersonen in Alltagssituationen.
KFZ-Haftpflichtversicherung - Sie ist eine Pflichtversicherung, ohne die in Deutschland ein Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr nicht zugelassen wird.
Tierhalterhaftpflichtversicherung - Hierdurch werden Haftungsrisiken als Halter von Tieren abgesichert.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht - Dient zur Absicherung von Haftpflichtschäden, die durch Häuser oder in der Nähe von Häusern sowie auf Grundstücken entstehen.
Gewässerschadenhaftpflicht - Sie dient zur Absicherung gegen die Folgen von Grundwasserschäden, die durch Anlagen mit gewässerschädlichen Substanzen (z.B. Öltanks) verursacht worden.
Wassersporthaftpflichtversicherung - Ist eine Versicherung egegn wassersportbedingte Schäden.
Jagdhaftpflichtversicherung - Sie dient zur Absicherung gegen Haftpflichtschäden, die durch Jagdausübung verursacht wurden.
Bauherrenhaftpflichtversicherung - Durch diese Versicherung werden Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit Bauvorhaben abgesichert.

Weitere Formen der Haftpflichversicherung sind: die Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung (zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritten), verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen (zur Absicherung gewerblicher und industrieller Risiken von Unternehmen) und die sogenannte D&O-Versicherung (eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe von Unternehmen).

Die Haftpflichtversicherung wird auf ein oder mehrere Jahre abgeschlossen. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch, wenn sie vom Versicherungsnehmer nicht fristgerecht vor Vertragsablauf gekündigt wird.

Unabhängig von der Laufzeit kann der Vertrag sowohl vom Versicherer, als auch vom Versicherungsnehmer nach einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall gekündigt werden.