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Jagdhaftpflichtversicherung


Jeder Bundesbürger, egal ob Berufsjäger oder Nicht-Berufsjäger, ist laut Bundesjagdgesetz zum Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung verpflichtet. Dass bedeutete, dass jeder, der in Deutschland einen Jagdschein bei der entsprechenden Behörde beantragt oder auch nur verlängert einen Nachweis ber den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vorlegen muss.

Dabei sollte man beachten, dass die Versicherungszusage mindestens der Laufzeit des jeweils für den Jagdschein beantragten Zeitraumes entsprechen muss. Personen, die eine Schutzwaffe besitzen und sich mit ihr auch jägerisch betätigen, sind nicht durch die private Haftpflichtversicherung versichert.

Eine agdhaftpflichtversicherung sollten unter anderem Jäger, Jagdpächter, Forstbeamte, Förster, Forst- und Jagdaufseher sowie Falkner, wenn sie in Verbindung mit der Jagd stehen, besitzen. Sie versichert diese personen gegen Gefahren, die die in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Jagd stehen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Gefahren, die durch das Halten wie den Gebrauch von Jagdhunden hervorgerufen, sowie auch auf Schmerzensgeldansprüche bei Schussverletzungen und auf Personen- und Sachschäden, die infolge des Verkaufs oder der Weitergabe von Wild und Wildbret entsstehen.

Der Versicherungsschutz der meisten Jagdhaftpflichtversicherungen gilt nicht nur für den Jäger selbts, sondern auch ür Personen, die im Jagdbetrieb eingestellt sind und für den jeweiligen Hüter des Jagdhundes. Möglich ist es auch das Durchführen von Gesellschaftsjagden oder den Betrieb von Jagdeinrichtungen zu versichern.



Die Jagdhaftpflichtversicherung begleicht beim Eintreten des Versicherungsfalles die entstehenden Schäden bis zu der Höhe der jeweils ausgemachten Deckungssumme. Die Deckungssumme wird von Versicherungsnehmer bstimmt und kann unterschiedlich hoch sein, je nachdem ob sie für einen Personen-, Sach- und Vermögensschäden gezahlt werden soll. Bei Unfällen, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, besteht, wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung kein Recht auf Versicherungsleistungen.

Neben der Übernahme der Kosten hat die Jagdhaftpflichtversicherung folgende Aufgaben: Sie überprüft in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht, weist unberechtigte Forderungen zurück und kommt im Falle eines Rechtsstreites für die Prozesskosten auf. In der Regel gilt der Versicherungsschutz weltweit, doch es gibt auch Ausnahmefälle. Der Gund: einige Länder verlangen den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung vor Ort oder erkennen die deutsche Jagdhaftpflichtversicherung nicht an. Deshalb ist es wichtig sich vor einer Reise genau zu erkundigen, ob im eweiligen Land uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

Die Leistungen der verschiedenen Jagdhaftpflichtversicherungen unterscheiden sich stark. Zum Beispiel bezieht sich der Versicherungsschutz bei manchen Versicherungen nur auf das Halten eines Jagdhundes, bei anderen auf das Halten von drei oder mehr Jagdhunden. Ein Versicherungs-Vergleich lohnt sich, denn auch bei den Preisen verschiedener Anbieter gibt es wesentliche Unterschiede.

 

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