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Die KFZ Versicherung (Autoversicherung, PKV-Versicherung) wird in zwei Sparten aufgeteilt, zum einen in die Haftpflichtversicherung und zum anderen in die Kaskoversicherung.

Die Haftpflichtversicherung (KFZ Haftpflichtversicherung) ist der Teil der KFZ-Versicherung, der ausschließlich den Schaden des Unfallgegners deckt, nicht jedoch den eigenen Schaden. Die Versicherung übernimmt also nur dann die Schadenbehebungskosten, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat, bei dem der andere Fahrer schuldlos zu Schaden gekommen ist. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung ohne die in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden kann. Für die Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer keine Selbstbeteiligung zahlen.

Durch die Haftpflichtversicherung werden folgende Schadenarten abgedeckt:



- Vermögensschäden
- Personenschäden (hierzu gehören auch Heilungskosten und Renten bei Invalidität)
- Sachschäden (Reparaturen am Fahrzeug des Unfallgegners oder am beschädigten Eigentum)

Der zweite Teil der KFZ-Versicherung, die Kaskoversicherung (oder auch Fahrzeugversicherung) dient zur Absicherung der Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kaskoversicherung kommt für Schäden auf, die am eigenen PKV selbstverschuldet entstanden sind. Es wird zwischen zwei Arten der Kaskoversicherung unterschieden: zum einen gibt es die Vollkaskoversicherung, zum anderen die Teilkaskoversicherung. Keine dieser zwei Versicherungsarten ist Pflicht. Jeder Fahrzeugbesitzer entscheidet selbst ob und welche Kaskoversicherung er oder sie wählt.

Die Vollkaskoversichering wird in der Regel bei Neuwagen oder hochwertigen Fahrzeugen abgeschlossen, die Teilkaskoversicherung bei Gebrauchtwagen oder geringerwertigen Fahrzeugen. Eine Selbstbeteiligung kann bei beiden Versicherungen vereinbart werden. Die Selbstbeteiligung ist der Teil der Schadensumme, die der Versicherungsnehmer bei einem Schadenfall selbst zahlen muss. Für die Vollkaskoversicherung werden in den meisten Fällen 300, 500 oder 1.000 Euro gezahlt, für die Teilkaskoversicherung sind die gängigsten Selbstbeteiligungen 150 und 300 Euro. Wenn die Vollkaskoversicherung gewählt wird, ist darin immer auch die Teilkaskoversicherung enthalten.


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