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Krankentagegeld
Das Krankentagegeld ist eine Versicherung, die den Versicherten bei krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit vor Einkommensverlusten schützen soll. Diese Versicherung ist zwar, im Gegensatz zu den Privatkrankenversicherten, bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse nicht obligatorisch, aber genauso sinnvoll.
Arbeitnehmer können ein Krankentagegeld bis zu einhundert Prozent ihres üblichen Nettoeinkommens vereinbaren. Diese Summe ist für die Zeit nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt. Anders als Selbstständige oder Freiberufler erhalten Angestellte hren Lohn bzw. ihr Gehalt für eine Dauer von bis zu sechs Wochen nach Eintreten des Versicherungsfalles bzw. der Erkrankung.
Nach Ablauf dieser Zeit ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Auszahlung des Gehalts verpflichtet. Um sich auf diesen Fall vorzubereiten, sollte als Berechnungsgrundlage ungefähr fünfundsiebzig Prozent des Bruttoeinkommens angesetzt werden. Solange der Versicherte sich bester Gesundheit erfreut, sieht er eine solche Krankentagegeldversicherung als eine Mehrbelastung, doch bei lang andauernden Erkrankungen wird sie auf jeden Fall Sinn machen. Schließlich sind die meisten auf ein laufendes Einkommen angewiesen um für alltägliche Kosten, Rechnungen oder eventuell bestehende Kredite zu zahlen. Für diesen Fall muss durch die Absicherung der Arbeitsunfähigkeit gesorgt werden. Das gilt für Arbeitnehmer genau so, wie für Freiberufler oder Selbständige.
Diese Klientel hat die Möglichkeit usätzlich zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung eine private Tagegeldversicherung über den noch nicht gedeckten Tagessatz abzuschließen. Des weiteren können sie sich Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse versichern und darüber hinaus eine private Versicherung über das volle Krankentagegeld abschließen. Aufgrund der hohen Kosten ist es Selbständige und freiberuflich Tätige eher nachteilhaft eine Tagegeldzahlung ab dem ersten Krankheitstag zu definieren.
Der Betroffene sollte genau wissen, wie lange er auf zusätzliche Leistungen verzichten kann. Das können zwei oder drei Wochen oder auch mehr Wochen sein. Es ist wesentlich günstiger das Krankentagegeld erst danach zu vereinbaren. Ausserdem ist es auch möglich das Tagegeld wochenweise zu staffeln. Die Leistungen der Versicherungsunternehmen um das Tagegeld sind sehr unterschiedlich. Versicherte haben zum Beispiel Anspruch auf zeitlich unbegrenztes Krankentagegeld und die Möglichkeit das Krankentagegeld an die Einkommensentwicklung anzupassen.