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Krankenzusatzversicherung
GKV-Versicherte haben die Möglichkeit die durch die letzte Gesundheitsreform endstandenen Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine private Zusatzversicherung zu decken. So können der Versicherungsschutz und die Leistungsansprüche je nach Wunsch des Versicherungsnehmers in Teilbereichen auf das Niveau wie eine private Krankenvollversicherung erhöht werden.
Die Leistungen einer privaten Krankenzusatzversicherung umfassen: ambulante Heilbehandlungen, Kostenerstattung für die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Psychologen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärere Behandlung im Krankenhaus mit Chefarztbehandlung, hohe Ersatzleistungen bei Brillen und Kontaktlinsen, Aufwendungen für umfangreiche Zahnbehandlungen, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld, Auslandsreisekrankenversicherung.
Die private Krankenzusatzversicherung kann von Arbeitnehmern, die mit ihren Bruttolohn unter der Versicherungspflichtgrenze liegen und somit der gesetzlichen Versicherunmgspflicht unterliegen genutzt werden. Ehepartner und Kinder müssen eine separate Zusatzversicherung abschließen, diese können jedoch auf die individuellen Bedürfnisse jeder Person abgestimmt werden.
Die Beiträge für die Krankenzusatzversicherung orientieren sich am Eintrittsalter und am Gesundheitszustand, deswegen ist es sinnvoll eine solche Versicherung vor dem 35 Lebensjahr abzuschließen. So sichert man sich niedrige Beitragssätze und volle Leistungen. Wenn gravierende Vorerkrankungen vorliegen, werden Risikobeträge aufgeschlagen oder die Vorerkrankung wird aus dem Versicherungsschutz ausgelassen. Aus diesem Grund sollte man eine private Krankenzusatzversicherung dann in Betracht ziehen, wenn es noch keine Vorerkrankungen gab. Bei besonders schweren Vorerkrankungen kann der Antrag auch abgelehnt werden.
Eine private Krankenversicherung lohnt sich nur dann, wenn die gewählten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Um nicht unnötig draufzuzahlen, ist es wichtig sich vor der Beratung genau zu überlegen, welche Leistungen man benötigt und auf welche man verzichtet. Bereits bestehende Zusatzversicherungen wie z.B. eine Zahnzusatzversicherung müssen natürlich im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung nicht miteingeschlossen werden. Genauso ist es bei Personen, die normalsichtig sind eine Zusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen überflüssig.
Bei dem Vergleich von Anbietern reicht ein Standard-Tarifrechner nicht aus – es muss auf jeden fall ein seriöser Krankenversicherungsvergleich durchgeführt werden, wo die Beitragsberechnung anhand der individuell benötigten Leistungen erfolgt.