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Unter einer Lebensversicherung versteht man eine Individualversicherung bei der der Todesfall und das Langlebigkeitsrisiko versichert wird. Es handelt sich hierbei also um eine Personenversicherung.

Eine Lebensversicherung wird immer als Summenversicherung abgeschlossen, das heißt, der Betrag der Versicherungsleistung ist genau bestimmt und wird nicht anhand des tatsächlich eingetretenen, feststellbaren Schadens, sondern in voller Höhe erstattet. Im Vertrag werden Gefahren, die direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängen abgesichert: der Eintritt des Todes vor einem bestimmten Zeitpunkt, das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes, der Eintritt von schweren Erkrankungen, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit verursachen.

Lebensversicherer können nur in den folgenden Rechtsformen betrieben werden:



- in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft (AG)
- des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (V.V.a.G., Charakter der Genossenschaft)
- als Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
- oder als zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung eines ausländischen Versicherers außerhalb des EWR im deutschen Inland

Versicherer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) können die Lebensversicherung in Deutschland entweder direkt aus ihren Sitzland oder über eine Niederlassung im Inland in Deutschland vertreiben. Lebensversicherer müssen eine Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhalten. Die Aufsicht und die Führung eines Lebensversicherers erfolgt größtenteils anhand der Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).

Es gibt unterschiedliche Formen der Lebensversicheung:

Nach Art des Versicherungsfalls:
- Todesfallversicherung (Versicherung im Todesfall)
- Erlebensfallversicherung (die Leistungszahlung erfolgt nur dann, wenn der Versicherungsnehmer das Vertragsende erlebt; in der Regel handelt es sich hier um eine Kombination mit einer Todesfallversicherung)
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Aussteuerversicherung

Nach der Art der Kapitalbildung:
- Risikolebensversicherung
- Kapitalbildende Lebensversicherung

Nach der Art der Geldanlage:
- Konventionelle Lebensversicherung
- Indexgebundene Lebensversicherung
- Fondsgebundene Lebensversicherung

Neben dem Versicherungsnehmer können drei weitere Personen als Kunden eine Rolle im Versicherungsvertrag mit einem Lebensversicherer spielen: der Beitragszahler (die Person, die den Beitrag entrichtet), die versicherte Person (deren Leben die Fälligkeit der Versicherungsleistung bestimmt) und der Bezugsberechtigte (berechtigter Empfänger der Versicherungsleistung bei Tod/Erleben).