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Private Krankenversicherung


Unter den Begriff private Krankenversicherung (PKV) versteht man in Deutschland eine Art der Versicherung gegen Kosten, die aus Krankheit und Unfällen bzw. aus Diagnosen und vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Der Begriff umfasst auch die Gesamtheit der privatrechtlich organisierten Krankenversicherungsunternehmen, die einen solchen Versicherungsschutz anbieten.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, werden in die Krankenkassen der PKV nur Personen aufgenommen deren Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen bzw. die als Beamte, Selbstständige oder Freiberufler tätig sind. Aber auch die Person, die sich versichern möchte sollte vor Abschluss einen Kranken Versicherungsvergleich machen (z. B. bei . PKVcheck.net). Die Kranken-Versicherung im Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist bei den Leistungen meist besser.

Anders als in der GKV gibt es in der private Krankenversicherung keine Familienversicherung – jedes Familienmitglied muss eine separate Versicherung abschließen und eigene Prämien zahlen. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip, das heißt, der Versicherte ist direkter Vertragspartner des Arztes: er erhält eine Rechnung für alle Leistungen, die er erhalten hat, begleicht diese und rechnet dann über diese Kosten mit seiner Krankenkasse ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen werden dem Versicherungsnehmer alle Leistungen erstattet.



In der PKV werden die Beiträge anhand des Eintrittsalters, des Geschlechts, des Gesundheitszustandes und der gewünschten tariflichen Leistungen berechnet. Hier liegt wieder ein grundsätzlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung vor: die GKV bietet allen Mitgliedern den selben grundlegenden Versicherungsschutz, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Einkommen. In der GKV gilt das Solidaritästprinzip: alle Mitglieder zahlen den gleichen Beitrag, somit wird sichergestellt, dass besser verdienende Personen den wirtschaftlich schlechter gestellten Mitgliedern helfen.

Die Grundleistungen der PKV können nach den individuellen Wünschen der Versicherten erweitert werden. Mitglieder der PKV haben Anspruch auf folgende Leistungen: freie Arzt- und Krankenhauswahl, Unterbringung in Mehrbett-, Zweibett- oder Einbettzimmern, volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente und Heilpraktikerleistungen, Erstattung der Kosten für Brillengläser (auch in hochwertiger Qualität), Brillengestelle und Kontaktlinsen, je nach Versicherer 100%-ge Erstattung der Zahnersatzkosten (auch für hochwertige Materialien wie z.B. Gold, Keramik usw., Bildung von Altersrückstellungen für die Beitragsminderung im Rentenalter usw.).

Anhand des Umfangs des Versicherungsschutzes wird zwischen Vollversicherung, Teilversicherung und Zusatzversicherung unterschieden. Die letztere Versicherungsart kann von GKV-Versicherten beantragt werden. Sie umfasst Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.

 

Krankenversicherung: Privatpatient werden