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Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung bei der das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird. Eine Rechtsschutzversicherung kann sowohl von Privatpersonen, als auch von Unternehmen abgeschlossen werden.

Die verschiedenen Arten von Rechtsschutzversicherungen können in vier Bereiche unterteilt werden: Verkehr, Privates, Beruf und Haus bzw. Wohnung. Versichern können sich alle nicht-selbstständige Personen. Der Versicherungsschutz gilt automatisch für Ehegatten und Kinder (minderjährig oder volljährig und in der Ausbildung).

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Streitfall Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer Beklagter oder Kläger ist, ob er den Prozess gewonnen oder verloren hat. Die Kosten für anwältliche Beratung werden auch dann, wenn es mit dem Gegner zu einer friedlichen Einigung ohne Prozess kommt.



Wenn der Versicherungsnehmer selber klagen möchte, besteht der Rechtsschutzversicherer darauf die Erfolgsaussichten zu prüfen, denn die Kosten für aussichtslose Klagen werden nicht übernommen. Viele Tarife schließen Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten, Auseinandersetzungen um den Kauf und Verkauf von Aktien und Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen aus. Die Kosten für vorsätzlich und rechtswidrig verursachte Rechtsstreitigkeiten übernimmt keine Versicherungsgesellschaft.

Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung hängen vom Umfang des Versicherungsschutzes ab, über den jeder Versicherungsnehmer selbst entscheidet. Selbstbeteiligungen sind möglich und auch empfehlenswert um die Beiträge zum Rechtsschutz zu senken. Der individuelle Schutz kann aus den vier Bereichen der Rechtschutzversicherung zusammengestellt und auf die persönliche Situation angepasst werden.

Der Personenkreis der abgesichert werden soll, kann variiert werden. Versicherungsgesellschaften bieten neben Singletarifen auch Familientarife an.

Bei der Antragsstellung ist es überaus wichtig alle Fragen, die zum Risiko gestellt wurden, wahrheitsgetreu zu beantworten, denn falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes. Risikoveränderungen, die während der Vertragslaufzeit auftreten, müssen dem Versicherer auch gemeldet werden z.B. wenn man selbstständig wird und dadurch gemäß den Tarifen der Versicherungsschutz nicht mehr möglich ist.