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Riester Rente
Bei der Riester-Rente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert wird. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt.
Die Riester-Rente wurde von Walter Riester, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001 vorgeschlagen. Anlass dafür war, dass im Rahmen der Reform das Nettorentenniveau des Eckrentners von 70% auf 67% reduziert wurde.
Personen, die eine Riester-Rente abschließen, erhalten eine staatliche Zulage und oft auch eine zusätzliche Steuererleichterung. Allerdings wird die Riester-Föredrung nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge gewährt. Dieses Zertifikat wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgestellt und bestätigt, dass der jeweilige Vertrag den Bedingungen für die staatliche Förderung stand hält.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften in drei unterschiedlichen Varianten angeboten:
1. Private Rentenversicherungen
Diese Angebote schließen eine lebenslange Leibrente mit garantierten Leistungen und eine zusätzliche Überschussbeteligung ein. Anders als bei Banken und Fondsgesellschaften erhält der Versicherungsnehmer bei den meisten Versicherern die Garantie einer lebenslangen Rente. Wer die Beiträge wie vereinbart einzahlt, weiß schon zu Vertragsbeginn wieviel er später mindestens aus seiner Riester-Rente ausgezahlt bekommt.
2. Banksparpläne
Die Riester-Förderung ist auch in der Form von Banksparplänen möglich, wenn die Angebote die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Banken garantieren zu Vertragsbeginn nicht für lebenslange Renten. Sie schließen zusätzliche Rentenversicherungen ab, aus denen ab dem 85 Lebensjahr Leibrenten gezahlt werden.
3. Fondssparpläne
Bei Fondssparplänen bleibt das Kapital erhalten und bei guter Börsenentwicklung besteht Aussicht auf Wertsteigerungen. Bei dieser Variante der Förderung muss man vor Augen halten, dass die Garantie für das Vorhandensein der eingezahlten Beiträge plus Zulage sich auf das Ende der Ansparzeit bezieht. Bei vorzeitiger Auszahlung des Kapitals muss mit Verlusten gerechnet werden.
Die Riester-Rente kann mit Zusatzversicherungen, also zusammen mit Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen abgeschlossen werden. In diesem Fall reduziert sich die Rente um den Teil der Beiträge, die für den Risikoschutz verwendet werden. Die Beiträge für Invaliditätsleistungen können maximal 15 % der Gesamtleistungen ausmachen.