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Risikolebensversicherung


Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine Vorsorge für den Todesfall. Bei Eintritt des Todes (durch Krankheit oder Unfall) der versicherten Person erhält der Bezugsberechtigte die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme zur eigenen finanziellen Absicherung. Die Risikolebensversicherung ist immer dann zu empfehlen, wenn eine Hinterbliebenen-Vorsorge mit den geringsten finanziellen Aufwand getroffen werden soll.

Die Risikolebensversicherung lohnt sich besonders für folgende Personengruppen:

- junge Familien und Alleinerziehende
- Ehepaare und unverheiratete Lebenspartner
- Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner, die größere Darlehen aufgenommen haben bzw. dies in der Zukunft vorhaben
- potentielle Erben größerer Sachwerte, die sich bei Tod des Erblassers vor den Folgen der Erbschaftssteuer schützen wollen



Am Vertrag zur Risikolebensversicherung sind folgende Personen beteiligt:

Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers und der Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Er ist derjenige, der die vereinbarte Prämie entrichten muss.

versicherte Person
Bei der versicherten Person handelt es sich um die Person auf dessen Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Die Versicherte Person muss nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch sein.

Bezugsberechtigter
Der Versicherungsberechtigte wird durch das Bezugsrecht bestimmt. Er ist die Person, die bei Ableben des Erblassers (der versicherten Person) die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erhält. Die Bezugsberechtigten müssen genau bezeichnet werden, damit es später keine Unklarheiten in Bezug auf die begünstigten Person(en) und den Umfang der Ansprüche gibt.

Versicherer
Der Versicherer ist der Vertragspartner des Versicherungsnehmers und die Versicherungsgesellschaft, die bei Ableben der versicherten Person für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme verantwortlich ist.

Es gibt keine pauschal Regelung bezüglich der Höhe der Versicherungssumme – darüber muss mit Rücksicht auf die eigene finanzielle, familiäre bzw. geschäftliche Situation entschieden werden. Wenn es sich bei der versicherten Person um den Hauptverdiener der Familie handelt, wird häufig das 3- bis 5-fache des Jahresgehalts empfohlen. Die Versicherungssumme kann nachträglich erhöht werden, allerdings muss bei den meisten Versicherern eine weitere Risikolebensversicherung beantragt und eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.