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Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterversicherung beziehungsweise Tierhaftpflichtversicherung ist, wie andere Haftpflichtversicherungen eine freiwillige Zusatzversicherung, dennoch macht es Sinn sie für sein Tier abzuschließen, denn jeder Tierbesitzer ist laut Gesetz zur Wiedergutmachung verpflichtet. Das bedeutet, dass Tierbesitzer für den Schaden, den ihr Tier verursacht hat eine Entschädigung entrichten müssen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er den Schaden vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht hat.
In der Privathapftpflichtversicherung sind einige zahme Haustiere wie Katzen, Vögel oder Hasen mitversichert, aber für agressivere Arten, wie Hunde, Pferde, Reptilien, Spinnen und andere muss eine extra Versicherung abgeschlossen werden. Laut Gefährdungshaftung kann jeder Tierbesitzer, dessen Tier Dritten Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden zufügt für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden. Die Haftung ist grenzenlos: auch Schäden in Millionenhöhe muss er als Halter ersetzen.
Schließt man sie ab, übernimmt eine Tierhalterversicherung folgende Aufgabe: sie prüft ob eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Darüber hinaus zahlt sie bei berechtigtem Anspruch eine Wiedergutmachung an die Person aus, dem das Tier Schaden verursacht hat. Zusätzlich bietet die Versicherung auch Rechtschutz, denn sie wehrt unberechtigte oder zu hohe Schadenersatzforderungen ab und kommt, falls es zu einem Prozess kommt, für die Kosten auf.
Der jährliche Beitrag unterscheidet sich je nachdem, welches Tier gehalten wird. Einige Tierhalterversicherungen verlangen für Kampfhunden einen Aufpreis, andere wollen diese gar nicht erst versichern. Der Versicherungsbeitrag wird anhand des Alters des Tierbesitzers, der Höhe der Selbstbeteiligung beim Schadensfall und der Höhe der vereinbarten Deckungssumme festgelegt. Im Ernstfall kommt die Tierhalterversicherung für Schäden bis zur festgelegten Deckungssumme auf. Falls jedoch der Schaden diese übersteigt, muss der Halter die zusätzlichen Kosten selbts bezahlen. Bei einer zusätzlichen Versicherung für Mietsachschäden erhöht sich der zu zahlende Beitrag. Dieser sinkt wenn die Person Besitzer von mehreren Tieren ist und für jedes eine Tierhaftpflichtversicherung abschließt.
Fast alle Tierhalterversicherung schließen außer dem eigentlichen Besitzer des Tieres auch seine Familie oder fremde Hüter, soweit diese nicht gewerbstätig sind, in den Versicherungsschutz mit ein. Die Versicherung ist auch im Ausland für mindestens ein Jahr gültig. In der Regel wird die Tierhalterversicherung für ein Jahr abgeschlossen, doch natürlich können auch längere Verträge vereinbart werden.
Da die Beiträge für den Versicherungsschutz von Anbieter zu Anbieter variieren, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote. Anhand der gewünschten Versicherungssumme, der Art und Zahl der zu versichernden Tiere und der Art der Zusatzleistungen kann aus verschiedenen Versicherungspaketen gewählt werden und nach einem detaillierten Vergleich die beste Tierhalterversicherung ausgesucht werden.