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Eine Wohngebäudeversicherung muss praktisch jeder Hauseientümer abschließen. Diese dient der Absicherung gegen Schäden wie sie zum Beispiel vom Sturm „Kyrill“ in der Nacht auf den 19. Januar 2007 in Deutschland verursacht wurden. Damals waren vor allem Wohngebäude und andere Häuser betroffen. Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden, die bei Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Wassereinbruch auftreten.

Banken bestehen bei kreditfinanzierten Gebäuden in der Regel auf eine Gebäudefeuerversicherung zur Sicherung der Immobilie. Das Gesetz schreibt in manchen regionen den Abschluss einer vor. Die meisten Bauherren wählen eine so genannte kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung, bei der im allgemeinen Brand, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel und Blitzschlag versichert werden. Die Absicherung nur einer der oben erwähnten Gefahren macht keinen Sinn.

Die Gebäudeversicherung kommt im Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsumme für alle entstandenen Schäden auf. Miteingeschlossen sind auchdie Kosten für die Besicherung des Grundstückes und das Wegräumen der beschädigten Teile. Bei vermieteten Häusern oder Wohnungen erhält der Vermieter auch die entgangene Mieteund bei selbstgenutztem Wohneigentum wird ein angemessenes Entgelt für eine Ersatzwohnung ausgezahlt. Die Miete für eine Ersatzwohnung wird maximal 12 Monate lang nach Eintritt des versicherungsfalles gezahlt.



Wie der Name "Wohngebäudeversicherung" schon verdeutlicht, werden Schäden am Grundstück sowie ggf. anfallende (neue) Erschließungskosten nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung für den kompletten Neubau.

Die für eine bestimmte Immobilie abgeschlossene Gebäudeversicherung gilt auch dann wenn das Gebäude in den Besitz einer anderen Person übergeht. Es wird jedoch empfohlen die Versicherungssumme und den Versicherungsumfang zu überprüfen. Der neue Eigentümer hat das Recht die alte Versicherungspolice innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch zu kündigen. Er hat aber auch die Pflicht Jede Veränderung am Gebäude wie etwa der Einbau eines Wintergartens oder der Ausbau des Dachgeschosses ist der Versicherung anzuzeigen, damit diese den versicherungsschutz anpassen kann.

Bauherren müssen vor der Fertigstellung weitere Versicherungen abschließen. Die wichtigsten sind die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Rohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Nach Fertigstellung des Gebäudes sollte man abwägen, ob eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer erforderlich ist. Falls mit Öl geheizt wird, ist auch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfohlen. Diese zwei Versicherungen zahlen für Schäden, die bei Dritten vom Gebäude des Eigentümers verursacht werden.

Der Versicherer ist dazu verpflichtet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen, zu leisten.

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